
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich
Erstmals in Österreich im Jahr 1993 eingeführt, im Jahr 2000 neu erlassen und seitdem mehrfach geändert regelt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) die systematische Prüfung der Umweltauswirkungen von großen Projekten und deren konzentrierte Genehmigung. UVP-Verfahren sind komplex, erzeugen bei den Antragstellern und den Behörden einen sehr großen Aufwand und dauern häufig mehrere Jahre. Nicht jedes Projekt, das die Schwellenwerte des UVP-G 2000 überschreitet, muss UVP-pflichtig sein; eine UVP lässt sich allenfalls durch ein vorgelagertes UVP-Feststellungsverfahren (UVP-Einzelfallprüfung) vermeiden.
Was wir tun: UVP-Feststellungsverfahren und UVP-Genehmigungsverfahren sind unser Steckenpferd. Seit Bestehen unserer Kanzlei haben wir unzählige UVP-Genehmigungsverfahren und UVP-Feststellungsverfahren in allen Bundesländern erfolgreich abgewickelt. Wir wissen, wie UVP-Verfahren funktionieren.
Unsere Expertin für Umweltverträglichkeitsprüfungen:
SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
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