VfGH

VERFASSUNGSGERICHTSHOF

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist der „Hüter der Verfassung“. Erlässt der Gesetzgeber ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, oder setzen Gerichte bzw Verwaltungsbehörden Handlungen, welche die Grund- und Menschenrechte (in der Diktion des B-VG: die „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte“) verletzen, kann man sich im Wege eines Individualantrags, einen Parteiantrags auf Normenkontrolle oder einer Erkenntnisbeschwerde an den VfGH wenden.

Was wir tun: Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sind hohe (Denk-)Kunst! Sie betreffen oft Kernfragen der staatlichen Organisation oder Grundfragen eines freien, sicheren und selbstbestimmten Daseins. Da die Verfahren vor dem VfGH meist ohne mündliche Verhandlung als reines „Aktenverfahren“ durchgeführt werden, kommt den Schriftsätzen ein besonderer Stellenwert zu. Hier punkten sorgfältige Recherche, sachliche Argumentation, klare und prägnante Sprache, pointiertes Herausarbeiten des juristischen Problems. Punkten Sie mit uns!

 

Unsere Experten für die Verfahrensführung vor dem VfGH:

Dr. Walter Schwartz
Rechtsanwalt und Gründungspartner
Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin
Mag. Jacqueline Kachlyr-Poppe
Rechtsanwältin
Mag. Stefanie Bardach
Rechtsanwältin
Mag. Richard Hochreiner
Rechtsanwalt

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