Symbolbild für Altlastensanierungsrecht

ALTLASTENSANIERUNGSRECHT

Altlastensanierungsrecht in Österreich

Das österreichische Altlastenrecht regelt einerseits die Verpflichtung zur Bezahlung eines Altlastenbeitrags für bestimmte abfallwirtschaftliche Tätigkeiten und andererseits die Erfassung, Bewertung, Sicherung und Sanierung von Altlasten. Mit dem seit 1.1.2025 geltenden neuen Altlastensanierungsgesetz wurde die Haftung für Altlasten ganz neu geregelt.

Was wir tun: Wir prüfen mögliche Ausnahmen von der Beitragspflicht, unterstützen und vertreten Sie bei einer Prüfung durch das Zollamt und wickeln Ihr Feststellungsverfahren für den Altlastenbeitrag ab. Wir beraten und vertreten Sie bei Ihrem Altlastensanierungsprojekt, auch in förderrechtlicher Hinsicht. Wir beraten und vertreten Sie auch dann, wenn sie nicht für die Sicherung oder Sanierung einer Altlast zur Haftung herangezogen werden wollen.

Unsere Expertin für Altlastensanierungsrecht:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

Tel.: +43 1 513 50 050
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