Symbolbild Bergrecht

BERGRECHT

Bergrecht in Österreich

Grundlage des österreichischen Bergrechts ist das Mineralrohstoffgesetz – MinroG aus dem Jahre 1999. Es gilt für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten der bergfreien, bundeseigenen und grundeigenen mineralischen Rohstoffe.

Was wir tun: Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Abbauvorhaben und sämtliche Fragen des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG). Nur wenige Rechtsanwälte in Österreich sind mit dem Mineralrohstoffgesetz vertraut – wir sind es!

Unsere Expertin für Bergrecht:

Dr. Katharina Huber-Medek
Rechtsanwältin und Gründungspartnerin

SHMP Schwartz Huber-Medek Partner Rechtsanwälte GmbH
Hohenstaufengasse 7
A-1010 Wien

Tel.: +43 1 513 50 050
Fax: +43 1 513 50 05-50
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